
Hamza ******
Pflegefachmann
Marokko
Mitglied seit März 2, 2026
Alter 22
Bildungslevel Schulabschluss
Wohnort Marokko
Verfügbarkeit Vollzeit
Sprachen Deutsch Gut
14,20
pro Stunde
pro Stunde
Informationen über den Kandidaten (Deutsch)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist ******** ,ich bin 22 Jahre alt und ich bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz zum Pflegefachmann in Ihrem Haus.
Derzeit befinde ich mich in der letzten Phase meiner sprachlichen Vorbereitung. Mein aktueller Sprachstand wird durch das ÖSD B1-Zertifikat dokumentiert, und ich absolviere gegenwärtig einen B2-Kurs. Die entsprechende Prüfung werde ich voraussichtlich am 29. März 2026 ablegen.
In diesem Zusammenhang habe ich zwei kurze Fragen:
Sprachnachweis: Ist das B2-Zertifikat bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zwingend erforderlich, oder genügt zunächst eine Bestätigung über die angemeldete Prüfungsteilnahme, sodass ich das Zeugnis nachreichen kann?
Anerkennung: Ist für den Bewerbungsprozess die offizielle Anerkennung meines ausländischen Abiturzeugnisses durch die zuständige Behörde bereits Voraussetzung, oder reicht fürs Erste eine beglaubigte Übersetzung aus?
Über eine zeitnahe Rückmeldung zu diesen Punkten würde ich mich sehr freuen, damit ich meine Bewerbungsunterlagen entsprechend vorbereiten und einreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
********
mein Name ist ******** ,ich bin 22 Jahre alt und ich bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz zum Pflegefachmann in Ihrem Haus.
Derzeit befinde ich mich in der letzten Phase meiner sprachlichen Vorbereitung. Mein aktueller Sprachstand wird durch das ÖSD B1-Zertifikat dokumentiert, und ich absolviere gegenwärtig einen B2-Kurs. Die entsprechende Prüfung werde ich voraussichtlich am 29. März 2026 ablegen.
In diesem Zusammenhang habe ich zwei kurze Fragen:
Sprachnachweis: Ist das B2-Zertifikat bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zwingend erforderlich, oder genügt zunächst eine Bestätigung über die angemeldete Prüfungsteilnahme, sodass ich das Zeugnis nachreichen kann?
Anerkennung: Ist für den Bewerbungsprozess die offizielle Anerkennung meines ausländischen Abiturzeugnisses durch die zuständige Behörde bereits Voraussetzung, oder reicht fürs Erste eine beglaubigte Übersetzung aus?
Über eine zeitnahe Rückmeldung zu diesen Punkten würde ich mich sehr freuen, damit ich meine Bewerbungsunterlagen entsprechend vorbereiten und einreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
********